Quittung

Quittung
quittieren:
Das Verb erscheint im Dt. zuerst im 14. Jh. mit der Bedeutung »von einer Verbindlichkeit befreien«. Es ist in diesem Sinne von dem unter quitt behandelten Adjektiv abgeleitet nach dem Vorbild von frz. quitter »freimachen« und dem diesem zugrunde liegenden Verb mlat. quietare, quit‹t›are »befreien, entlassen; aus einer Verbindlichkeit entlassen«. Seit dem 15. Jh. begegnet das Wort in der Kaufmannssprache, wo es heute allgemein üblich ist, im Sinne von »die Befreiung von einer Verbindlichkeit durch erfolgte Leistung schriftlich bestätigen, den Empfang einer Zahlung bescheinigen«; beachte das dazugehörige Substantiv Quittung »Empfangsbescheinigung, -bestätigung ‹über eine Zahlung›« (15. Jh.), das gelegentlich auch im übertragenen Sinne von »unangenehme Folgen als Bestätigung eines Verhaltens, Denkzettel« gebraucht wird. Seit dem 17. Jh. schließlich steht das Verb »quittieren« auch für »ein Amt niederlegen, eine Tätigkeit aufgeben«. Es ist in dieser Bedeutung unmittelbar von frz. quitter »freimachen; verlassen, aufgeben, sich trennen von, sich zurückziehen (von einer Tätigkeit)« abhängig.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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